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Allgemeine Garantiebestimmungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen für den Online Shop der MSM-Wälzlager und Industriebedarf GmbH (ohne Textilien)

Hinweis für Privatkunden:
Die Online-Shops der MSM Wälzlager und Industriebedarf GmbH richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden. Wir begrüßen Privatkunden gerne in unserem Geschäft in der Godesberger Str. 4 in 53842 Troisdorf-Oberlar zu unseren Geschäftszeiten.


§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich – Begriffsbestimmungen
(1) Ihr Vertragspartner ist die MSM – Wälzlager und Industriebedarf GmbH, Godesberger Str. 4, 53842 Troisdorf; Geschäftsführer: Herbert Matheis und Reiner Schöneseiffen; eingetragen unter HRB 4690 beim Amtsgericht Siegburg; Ust-ID: DE 811 973 520 (im Folgenden auch „MSM“ genannt).
(2) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich, auch für zukünftige Verträge. Entgegen-stehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, auch dann nicht, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Dies gilt nicht, wenn wir den Einkaufsbedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben, wobei eine Zustimmung zu entgegenstehenden Einkaufsbedingungen im Zweifel jeweils nur für einzelne Klauseln und die einzelne Lieferung gilt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder unserer Verkaufsbedingungen abweichender Verkaufsbedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(3) Kunden im Sinne unserer Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.  Privatpersonen sind vom Kauf in unseren Online-Shops leider ausgeschlossen.


§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Es sind die Darstellungen unserer Produkte im Internet oder wenn wir Ihnen Kataloge, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen, keine Angebote, sondern lediglich Aufforderungen an den Kunden, Waren bei der MSM-Wälzlager und Industriebedarf GmbH zu bestellen.
(2) Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des den Kunden Zumutbaren unter Berücksichtigung der Interessen von MSM vorbehalten. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen und Garantien unserer Angestellten im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
(3) Der Kunde erklärt durch die die Bestellung der Ware via Internet, per E-Mail, Telefon, Telefax oder auf dem Postweg verbindlich sein Vertragsangebot.
(4) Der Vertragsschluss erfolgt mit Übersendung unserer Auftragsbestätigung bzw. der Annahmeerklärung oder spätestens durch Auslieferung der Ware an den Kunden.  
(5) Ist die Bestellung des Kunden als Vertragsangebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei der MSM Wälzlager und Industriebedarf GmbH annehmen. 
(6) Es steht der Vertragsabschluss unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung des Verkäufers durch Zulieferer, soweit dies als sachlich gerechtfertigter Grund anzusehen ist. Wir verpflichten uns in diesem Fall Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
(7) Der Vertragstext wird von uns gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt.
(8) Wir sind berechtigt, Ihre Daten im Rahmen des Vertragsschlusses zu speichern. Sofern keine Vorauskasse erfolgt oder kein Zahlungsweg verwendet wird, der vergleichbare Sicherheit bietet, sind wir berechtigt, Bonitätsauskünfte bei Auskunfteien, Schuldnerverzeichnissen oder ähnlichen Stellen einzuholen.


§ 3 Vergütung / Zahlungsbedingungen
(1) Sofern im Einzelfall nichts Anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Kunden vereinbarten aktuellen Preise und zwar ab Lager, zzgl. Der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen gesetzlicher Umsatzsteuer. Mit Aktualisierung unserer Internet-Seiten, Kataloge etc. werden alle früheren Preise und sonstige Angaben über Waren ungültig, soweit sie noch nicht Gegenstand eines Vertrages sind.
(2). Der Kaufpreis ist fällig ab Rechnungsstellung; soweit die Lieferung vor Rechnungsstellung erfolgt ist, tritt mit Lieferung Fälligkeit ein. Wir gewähren 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb der ersten 10 Tage, bei Ausnutzung des Zahlungsziels 20 Tage netto nach Eintritt der Fälligkeit. Anstelle der üblichen Zahlungskonditionen dürfen wir nach Vereinbarung auch per Nachnahme, Vorkasse oder anderen mit Ihnen zu vereinbarenden Zahlungskonditionen liefern.
(3) Für einzelne Bestellungen oder für einzelne Kunden sind wir berechtigt Vorauskasse zu verlangen bzw. den bisher angebotenen Zahlungsweg zur Vorauskasse abzuändern, wenn hierfür ein sachlich berechtigter Grund vorliegt und, wenn der Kunde Verbraucher ist, keine überwiegenden Belange des Kunden entgegenstehen.
(4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Eintritt der Fälligkeit kommt der Kunde in Verzug. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 9 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu vergüten. Für die erste Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von EUR 2,50 und für die zweite Mahnung Mahngebühren in Höhe von EUR 10,00 fällig. Nach der 2. Mahnung werden die Forderungen an ein Inkassounternehmen über¬geben. Die hierdurch entstehenden weiteren Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt uns bei jeder Mahnstufe unbenommen.
(5) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir zur Leistungsverweigerung und nach Verstreichen einer angemessen gesetzten Frist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären, wenn feststeht, dass der Kunde auch innerhalb einer angemessenen Frist nicht leisten wird.


§ 4. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen unsere Forderungen nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn Gegenansprüche des Kunden unstreitig sind. Dies gilt auch, wenn der Kunde Mängelrügen oder Gewährleistungsansprüche geltend macht. Dem Käufer steht weder ein Zurückbehaltungsrecht noch die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu.


§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware solange vor, bis unsere gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Unternehmer aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen erfüllt sind. Der Kunde ist bis dahin zur Weiterveräußerung oder Verarbeitung der Ware nur mit unserer vorherigen Zustimmung berechtigt; eine Zustimmung erfolgt nur unter der Maßgabe, dass die Kaufpreisforderung für die weiterveräußerte Ware an uns abgetreten wird bzw. sich das Vorbehaltseigentum auf verarbeitete Ware erstreckt.
(2) Es verpflichtet sich der Kunde, die Ware während des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.
(3) Soweit Dritte Zugriff auf die Ware haben, wie zum Beispiel im Falle einer Pfändung oder bei Beschädigungen oder Zerstörung der Ware, ist der Kunde verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Ware oder ein Adresswechsel des Kunden ist der MSM unverzüglich mitzuteilen. 
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. 2 und 3 dieser Bestimmung, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.


§ 6 Transportschäden / Anzeige
Den Kunden trifft die Rügeobliegenheit des § 377 HGB. Adressat einer Mängelrüge ist die MSM-Wälzlager und Industriebedarf GmbH, Godesberger Str. 4, 53842 Troisdorf; Telefax: 02241 / 94 399-59; E-Mail: info@msm-industrie.de 
Unsere Geschäftszeiten sind jeweils werktags von montags bis donnerstags von 7.30 bis 17.00 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.30 Uhr.


§7 Lieferung / Lieferzeit / Versandkosten / Beschwerdemanagement
(1) Es richtet sich die Verfügbarkeit und Lieferzeit für die einzelnen Produkte nach den konkreten Angaben in der jeweiligen Produktbeschreibung. Bei einer Verzögerung der Lieferung oder Nicht- oder Teilverfügbarkeit werden wir den Kunden umgehend informieren und Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich erstatten. Es gelten die Regelungen zum Vorbehalt der Selbst-belieferung.
(2) Für Bestellungen über den Online-Shop erfolgen Lieferungen, die einen Warennettowert von EUR 100,00 überschreiten, frei Bordsteinkante. Für Lieferungen unter diesem Wert werden Versand¬kosten in Höhe von EUR 6,90 pro Karton berechnet, wobei die Kosten nicht im Voraus berechnet werden können.
(3) Mit den Versandkosten sind alle Kosten für Verpackung, Lieferpapiere und bei Normalversand übliche Transport- und Zustellungskosten abgegolten. Soweit nicht anders abgesprochen bestimmen wir dabei den Versandweg und das Versandmittel sowie den Spediteur oder den Frachtführer. Soll oder muss eine Lieferung zur Einhaltung eines schriftlich vereinbarten Liefertermins per Express, Kurier oder vergleichbaren Diensten erfolgen, gehen die hierfür anfallenden Zusatzkosten zu Ihren Lasten. 
(4) Beschwerden können an uns über die Kommunikationsmittel gerichtet werden, die auch für den Widerruf offen stehen. Wir bemühen uns um eine möglichst kundenfreundliche und unkomplizierte Regelung. Die MSM-Wälzlager und Industriebedarf GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 


§ 8 weitere Regelungen
(1)    Preise:
a.    Ändern sich nach Vertragsschluss Abgaben oder andere Fremdkosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind, oder entstehen sie neu, sind wir im entsprechenden Umfang zu einer Preisänderung berechtigt. 
b.    Wir behalten uns für noch nicht gelieferte Mengen eine Erhöhung des vereinbarten Preises vor, wenn aufgrund einer Änderung der Wirtschaftslage Umstände eintreten, die den Einkauf des betreffenden Produkts wesentlich gegenüber dem Zeitpunkt der Preisvereinbarung verteuern. In diesem Fall kann der Kunde binnen zwei Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung die von der Preiserhöhung betroffenen Artikel stornieren.

(2)    Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer dieses Ereignisses und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines vorliegenden Verzuges eintreten. Der höheren Gewalt stehen währungs-, handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, von uns nicht verschuldete Betriebsstörungen (z.B. Feuer) sowie alle sonstigen Umstände gleich, welche, ohne von uns verschuldet zu sein, die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Umstände bei uns, dem Lieferwerk oder einem Vorlieferanten eintreten. Wird aufgrund der vorgenannten Ereignisse die Ausübung des Vertrages für eine der Vertragsparteien unzumutbar, was insbesondere bei Verzögerung von mehr als 6 Monaten der Fall ist, so kann der Kunde die Aufhebung des Vertrages erklären.

(3) Verzug
(a) Bei Nichteinhaltung der Lieferfristen stehen dem Käufer die Rechte aus §§ 281, 323 BGB erst dann zu, wenn er uns eine angemessene Frist zu Lieferung gesetzt hat, die – insoweit abweichend von §§ 281, 323 BGB- mit der Erklärung verbunden ist, dass er die Annahme der Leistung nach dem Ablauf der Frist ablehne; nach erfolglosem Ablauf der Frist ist der Anspruch auf Erfüllung ausgeschlossen.
(b) Im Verzugsfall haften wir nach Maßgabe der vertraglichen Abreden für den vom Verkäufer nachgewiesenen Verzögerungsschaden. Wir werden dem Käufer unverzüglich die Dauer der Lieferverzögerung mitteilen. Nach der Kenntnis der Dauer der Lieferverzögerung hat uns der Käufer unverzüglich die Höhe des voraussichtlichen Verzögerungsschadens mitzuteilen. Übersteigt der voraussichtliche Verzögerungsschaden 20% vom Wert der von der Lieferverzögerung betroffenen Menge, ist der Käufer verpflichtet, sich unverzüglich um einen entsprechenden Deckungskauf zu bemühen, gegebenenfalls von uns nachgewiesene Deckungskaufmöglichkeiten unter Rücktritt vom Vertrag für die von der Lieferverzögerung betroffene Menge wahrzunehmen; in diesem Fall werden die nachgewiesenen Mehrkosten des Deckungskaufs und ein für die Zwischenzeit nachgewiesener Verzögerungsschaden von uns erstattet. Kommt der Käufer seinen Schadensminderungspflichten nach diesem Absatz nicht nach, ist unsere Haftung für nachgewiesene Verzögerungsschäden auf 50% des Wertes der betroffenen Menge beschränkt. Dies gilt nicht, soweit uns ein grobes Verschulden trifft.

(4) Gefahrübergang:
Bei allen Geschäften geht mit Übergabe der bestellten Ware an die Post oder einen Spediteur oder einen Frachtführer, die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch für das Risiko einer Beschlagnahme der Ware.

(5) Versicherung
Eine Versicherung der Ware für den Transport erfolgt nur auf besonderen Wunsch des Kunden und gegen Aufpreis.

(6) Ausfuhrnachweis / Umsatzsteuer
(a) Holt ein Käufer, der außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist (ausländischer Abnehmer) und umsatzsteuerlicher Unternehmer ist, oder dessen Beauftragter Ware ab oder befördert oder versendet er sie ins Ausland, so hat der Käufer uns den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis beizubringen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, hat der Käufer die für die ausgeführte Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltende Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag zu zahlen.
(b) Bei Lieferungen von der Bundesrepublik Deutschland in andere EU-Mitgliedsstaaten hat uns der Käufer vor der Lieferung seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen, unter der er die Erwerbsbesteuerung innerhalb der EU durchführt. Anderenfalls hat er für unsere Lieferungen zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis den von uns gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrag zu zahlen.
(c) Für jede steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung aus der Bundesrepublik Deutschland in einen anderen EU-Mitgliedsstaat ist der Käufer der Ware gemäß §§ 17a und 17c UStDV verpflichtet, uns einen Nachweis über das tatsächliche Gelangen der Ware zur Verfügung zu stellen (Gelangensbestätigung). Der Nachweis erfolgt auf einem durch uns bereitgestellten Formular. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, hat der Käufer den für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltenden Umsatzsteuer bezogen auf den bisherigen (Netto-) Rechnungsbetrag zu zahlen.
(d) Die Regelungen unter (6) können auch nach Vertragsschluss angepasst werden, soweit dies von der Finanzverwaltung in deren Schreiben und Richtlinien verlangt wird.


§ 9 Waren - Rücksendungen
(1) Die Rücksendung neuwertiger, unveredelter Ware wird unter den in Abs. 2 und 3 genannten Voraussetzungen dann akzeptiert, wenn die Lieferung nicht länger als vier Wochen zurückliegt. Werkseitig einzelverpackte Waren können nach dem Auspacken grundsätzlich. nicht zurückgenommen werden. Gleiches gilt für veredelte Waren. Soweit kein Lieferantenfehler vorliegt, besteht kein Rechtsanspruch auf die Rücknahme im Einzelfall; diese erfolgt ausschließlich im Kulanzwege zu den nachfolgend in Abs. 3 genannten Bedingungen.
(2) Ist der Grund der Rücksendung ein Lieferantenfehler, holen wir die Ware bei Ihnen ab. Die Abholung kann telefonisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Möglich ist auch die Rücksendung der Ware durch Sie. Die Kosten für die Rücksendung werden von uns übernommen, sofern sie die Kosten einer Abholung nicht überschreiten. Nach der Retoure erhalten Sie eine Gutschrift über den Warenwert inklusive aller Versandkosten ohne Abzug. Die Rechte über die Mängelgewährleistung nach Maßgabe dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen bleiben bestehen. 
(3) Liegt kein Lieferantenfehler vor, senden Sie uns die Ware zu. In diesem Fall erhalten Sie nach Bearbeitung der Retoure eine Gutschrift über den Warenwert abzüglich 25% Verwaltungskosten, mindestens aber abzüglich EUR 6,90. Versandkosten werden in diesem Fall nicht gutgeschrieben. Sofern wir in abgesprochenen Ausnahmefällen abweichend von der Regelung in Abs. 1 auch ausgepackte Waren zurücknehmen, betragen die Verwaltungskosten für diese Artikel 50% des Verkaufspreises.
(4) In den in Abs. 3 genannten Fällen sind wird weiterhin berechtigt, eine Wiedereinlagerungs-pauschale zu berechnen. Diese berechnet sich nach voraussichtlicher Verweildauer im Lager und belegter Regallagerfläche. 


§ 10 Mängelansprüche /Gewährleistung /Fristen
(1) Bei Mängeln haben wir das Wahlrecht, ob bei bestehenden Mängeln die Gewährleistung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt. Mängelansprüche von Unternehmern setzen voraus, dass diese ihren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen sind. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 bis 4 Werktagen – bei versteckten Mängeln sofort nach Bekanntwerden – schriftlich an uns zu richten.
(2) Beim Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde die Wahl ob er Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt. Soweit der Kunde Schadensersatz statt der Leistung wählt, gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 12. Dem Kunden steht bei nur geringfügigen Mängeln kein Rücktrittsrecht zu.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware.
(4) Garantien im Rechtssinne werden durch die MSM-Wälzlager und Industriebedarf GmbH gegenüber dem Kunden nicht abgebeben. Hiervon unberührt bleiben gegebenenfalls bestehende Garantien der Hersteller über ihre Produkte (Herstellergarantie).
(5) Eigene Reparaturversuche sind zu unterlassen. Unternimmt der Käufer eigene Reparaturversuche, erlöschen etwaige vertragliche Garantieansprüche. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass für Mängel, die durch unsachgemäße Reparaturversuche entstehen oder verschlimmert werden, keine Gewährleistungsansprüche bestehen.


§ 11 Haftungsbeschränkung und Freistellung
(1) Unsere Haftung beschränkt sich bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gilt dies entsprechend.
(2) Wir haften gegenüber Unternehmern nicht aus der fahrlässigen Verletzung von untergeordneten bzw. unwesentlichen Vertragspflichten.
(3) Für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht für Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Insoweit gelten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
(4) Soweit mit Links der Zugang zu anderen Webseiten ermöglicht wird, sind wir für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Es wird darauf hingewiesen, dass wir uns die Fremdinhalte nicht zu Eigen machen. Soweit wir Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Webseiten erhalten, werden wir den Zugang zu den Seiten im Rahmen des technisch möglichen kurzfristig sperren. 


§ 12 Schlussbestimmungen / Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
(1) Für den Vertrag gilt das unvereinheitlichte deutsche Recht, namentlich das Recht des BGB /HGB. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG) wird ausgeschlossen.
(2) Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichts-stand des Käufers zu erheben.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
 
 



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